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Wir benutzen verschiedene
Modelle der Führerscheinausbildung.
Was unterscheidet die
Begriffe
"Intensivkurs"
"Ferienfahrschule", "Ferienkurs", und
"Führerschein in 3 Wochen"?
Intensivkurs (Theorie)
- Typischerweise werden täglich vormittags jeweils 2 Lektionen
Theorie unterrichtet, sodaß du innerhalb einer Woche alle Lektionen der
Klassen B oder den Grundstoff für alle anderen Klassen (Mofa,
A/A2/A1/AM) absolvieren kannst.
- Intensivkurse finden jederzeit nach
Absprache statt.
- Oft sind die Intensivkurse außerhalb der
Schulferien individuell, d.h., du hast oft den Lehrer im Theorieunterricht ganz
für dich allein.
- Solltest du den Fahrerlaubnisantrag
mindestens 4-6 Wochen vor Begin des Intensivkurses bei der
Führerscheinstelle eingereicht haben, kannst du in der Regel an dem Montag nach
dem Intensivkurs (Theorie) die theoretische Prüfung machen.
Ferienkurs /
Ferienfahrschule
- Ein Ferienkurs ist ein Intensivkurs
(Theorie), der in den Schulferien stattfindet.
- Üblich sind 5-15
Teilnehmer.
- Je nach Interesse, können in den
Sommerferien mehrere Ferienkurse stattfinden, z.B. sowohl am Anfang als
auch zum Ende der Ferienzeit.
- "Ferienfahrschule" benutzen wir als
weiteren Begriff für "Ferienkurs".
Führerschein in 3 Wochen
- Der Führerschein in 3 Wochen verbindet
einen Intensivkurs (Theorie) bzw. einen Ferienkurs mit einer intensiven
Praxisausbildung. Details zu dieser Art der Führerscheinausbildung findest
du hier.
"Klassische Ausbildung"
- Selbstverständlich kannst du die ganz
normale Führerscheinausbildung bei uns machen.
- Theorieunterricht findet 2x wöchentlich in
Altenstadt (Di., Do.) und Nidderau/Ostheim (Mo., Mi.) jeweils 19-20.30
Uhr.
Praxis-Ausbildung
- Grundsätzlich fängt die
Praxisausbildung erst nach Abgabe des Antrages auf Fahrerlaubnis in deiner
Führerscheinstelle.
- Die Fahrstunden planst du mit deinem
Fahrlehrer.
- Die besonderen Ausbildungsfahrten
("Sonderfahrten" / "Pflichtstunden") kommen am Ende deiner Praxisausbildung,
nachdem du die Grund- und Aufbauausbildung abgeschlossen hast. Während der
Sonderfahrten musst du das KFZ relativ selbsständig und sicher im
Verkehr bewegen können. Der Fahrlehrer sollte kaum eingreifen
müssen.
- Fahrstunden, die nicht 48 Stunden vorher
storniert werden, werden zu 75% berechnet, wenn wir keinen "Ersatz-Fahrschüler"
finden können. Wird ein ärztlicher Attest bei uns eingereicht, verzichten wir
selbstverständlich auf die anteilige Berechnung der ausgefallenen
Fahrstunden.
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